Was kennzeichnet einen Kleingarten

Was kennzeichnet einen Kleingarten

Die nichterwerbsmäßige gärtnerische Nutzung ist ein zentrales Merkmal des Kleingartens. Sie umfasst die Erzeugung von Obst, Gemüse und anderen Früchten durch Selbstarbeit des Kleingärtners, der Kleingärtnerin und der Familienange-hörigen. Kennzeichnend für diese Nutzungsart ist die Vielfalt der Gartenbauer-zeugnisse, die zu mindestens teilweise für mehrere Jahre angelegt sein muss. Mindestens ein Drittel der Gartenfläche muss für den Anbau von Obst, Gemüse und anderen Früchten verwendet werden. Eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 20 qm Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz ist zulässig. Die Gartenlaube ist kein dem Wohnen dienendes Gebäude. Der Wasseranschluss ist im Kleingarten, aber nicht in der Gartenlaube zulässig. Der günstige Pachtzins ist an diese Auflagen gebunden.

Welche Arbeiten fallen im Kleingarten regelmäßig an?

  • Weg bis zur Mitte von Bewuchs freihalten
  • Rasen mähen
  • 2 x im Jahr Heckenschnitt zu den ausgehängten Terminen
  • Obstbäumen schneiden
  • Pflanzen, pflegen ernten

 

Welche Pflanzen dürfen nicht angepflanzt werden?
Die Neupflanzung von hochstämmigen Bäumen ist nicht zulässig. Außerdem ist das Anpflanzen von hochstämigen Süßkirschen, Nussbäumen sowie Waldgehölzen nicht gestattet. Kleinkronige Süßkirschbäume können über den Stadt- und Kreisverband bestellt werden.

Mitglieder im Verein der Gartenfreunde unter den Nussbäumen erhalten im Rahmen der Mitgliedschaft die Verbandszeitschrift „der Hessische Kleingärtner“ mit vielen Tipps und Tricks zum Gärtnern.